des Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik
in der Fassung vom 01.01.2002
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Lehrgängen, Trainingsveranstaltungen und Seminaren sowie für Informations- und Präsentationsveranstaltungen und ähnlichen im Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik in Hennigsdorf.
- Teilnahme
Der Besuch des Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik zur
Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren und Trainingsveranstaltungen basiert auf schriftlichen
Angeboten des Schulungs- und Informationszentrums für Höhensicherungstechnik bzw.
für Informations- und Lehrveranstaltungen in deren Räumlichkeiten auf Anfragen und
steht jedem Interessierten offen. Die Teilnahme an Seminaren, Lehr- und Trainingsveranstaltungen
erfolgt auf Grundlage der bestätigten Anmeldung. zu den angebotenen Konditionen.
- Anmeldung
Anmeldungen sind jederzeit möglich, jedoch mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
bzw. dem gewünschten Termin der Veranstaltung beim Schulungs- und Informationszentrum
für Höhensicherungstechnik bekannt zu geben. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald
diese vom Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik schriftlich
bestätigt wird. Bei individuellen Veranstaltungen erfolgt im Vorfeld eine Terminabsprache
mit den anzumeldenden Teilnehmern.
- Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug vor
Veranstaltungsbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer,
der Veranstaltung und des Veranstaltungstages. Die Teilnahmegebühr versteht sich immer
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Prüfungen sind Bestandteil der Kalkulation und in der Teilnahmegebühr inklusive.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtungskosten. Gesonderte Prüfungen
auf Anforderung der Kunden werden in Rechnung gestellt.
- Abmeldung
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Schulungs- und
Informationszentrum für Höhensicherungstechnik eingehen, werden mit 50 % der
Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet und fällig.
Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung beim Schulungs-
und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik eingehen, Fernbleiben am
Veranstaltungstag oder
Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines
Ersatzteilnehmers ist möglich.
- Durchführung
Die Veranstaltung wird entsprechend dem Angebot / Curriculum, den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Das Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik behält
sich den Wechsel von Dozenten und /oder eine Verschiebung bzw. Änderung des geplanten
Ablaufes vor, sofern dieser das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein
Anspruch auf einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
- Haftung
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche das Schulungs- und Informationszentrum
für Höhensicherungstechnik zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits
bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Ansprüche oder bei Nichterfüllung des
vertraglichen Gegenstandes durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Für Schäden,
welche das Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik zu vertreten
hat, haftet es - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur insoweit, als ihm Vorsatz und /oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Versicherungssummen sind begrenzt für
Personenschäden auf 1,533.875,60 EURO und bei Sachschäden auf 511.291,88 EURO.
Das Schulungs- und Informationszentrum für Höhensicherungstechnik haftet nicht
für den Verlust, den Diebstahl oder Beschädigungen durch Dritte für die von
Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.
- Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach
Bestätigung durch das Schulungs- und Informationszentrum für
Höhensicherungstechnik wirksam.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Schulungsortes (SIZ).
- Datenschutz
Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wird
darauf hingewiesen,
dass die Angaben der Teilnehmer gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist
ausgeschlossen.