SIZ Arbeitssicherheit
   

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Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefährdungen und Unfallen zu schützen. Besondere Vorkehrungen sind überall dort zu treffen, wo in größeren Höhen gearbeitet wird, bzw. wo aus anderen Gründen der Einsatz von Sicherungstechnik erforderlich ist.

Zur Wahrnehmung dieser Verpflichtungen aus dem

Arbeitsschutzgesetz §12,

der PSA-Benutzungsverordnung §3

und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 §30 und §31

sind spezielle Schulungen und Ausbildungen erforderlich. Wir haben hier die entsprechenden Gesetze und Verordnungen für Sie zum Nachlesen hinterlegt.
Sie befinden sich im Bereich Rechtliche Grundlagen