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Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefährdungen
und Unfallen zu schützen. Besondere Vorkehrungen sind überall dort zu treffen, wo
in größeren Höhen gearbeitet wird, bzw. wo aus anderen Gründen der Einsatz
von Sicherungstechnik erforderlich ist.
Zur Wahrnehmung dieser Verpflichtungen aus dem
Arbeitsschutzgesetz §12,
der PSA-Benutzungsverordnung §3
und
der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 §30 und §31
sind spezielle Schulungen
und Ausbildungen erforderlich. Wir haben hier die entsprechenden Gesetze und Verordnungen für
Sie zum Nachlesen hinterlegt.
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